Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden ab dem 27. September 2026 deutlich strenger reguliert. Auch Handelsvertreter im B2B-Vertrieb sollten genau darauf achten, welche „grünen“ Aussagen sie im Vertrieb verwenden.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt Deutschland die europäische EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) um. Ab dem 27. September 2026 gelten insbesondere für die Werbung gegenüber Verbrauchern neue und deutlich strengere Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Pauschale und nicht belegbare Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ werden erheblich eingeschränkt. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn sie staatlich festgesetzt wurden oder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Eine allgemeine Abverkaufsfrist für bereits gekennzeichnete Waren und Verpackungen ist nicht vorgesehen.
Was bedeutet das für den B2B-Vertrieb? Die neuen Verbote richten sich zwar in erster Linie an Geschäfte mit Verbrauchern. Umweltbezogene Aussagen können aber auch im B2B-Geschäft nach den allgemeinen Regeln des UWG irreführend und damit wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Hinzu kommt ein zunehmender Druck innerhalb der Lieferketten: Hersteller und gewerbliche Abnehmer benötigen für ihre eigene Nachhaltigkeitskommunikation belastbare Produktinformationen und Nachweise.
Für Handelsvertreter ist deshalb vor allem eines wichtig: Nicht jede „grüne“ Aussage des Herstellers sollte ungeprüft zum Verkaufsargument werden. Begriffe wie „klimaneutral“, „besonders nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollten nur verwendet werden, wenn klar ist, worauf die Aussage beruht und welche Nachweise dafür vorliegen. Gerade bei mehrdeutigen Umweltangaben gelten bereits heute strenge Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit.
Handelsvertreter sollten daher ihre Verkaufsunterlagen, Präsentationen, auch die eigene Webseite und sonstigen vertrieblichen Aussagen rechtzeitig überprüfen und sich beim vertretenen Unternehmen vergewissern, dass verwendete Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben aktuell und belastbar sind. So lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und zugleich die Anforderungen gewerblicher Kunden an belastbare Produktinformationen besser erfüllen.
Wer mit konkreten, nachprüfbaren Produktinformationen statt mit pauschalen Umweltversprechen arbeitet, schafft nicht nur mehr rechtliche Sicherheit, sondern kann zugleich den Informationsanforderungen professioneller Einkäufer besser gerecht werden.


