... so sieht’s die CDH
Kraftstoffpreisexplosion: CDH fordert wirkungsvolle Entlastungsmaßnahmen
Der Krieg im Nahen Osten treibt derzeit die Preise für Benzin und Diesel in ungeahnte
Höhen. Das hat erhebliche finanzielle Belastungen für alle gewerblichen und privaten
Verbraucher zur Folge, die auf die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
angewiesen sind.
Je mehr gefahren werden muss, umso stärker die zusätzliche Belastung. Gerade
Handelsvertreter auf der Großhandelsstufe werden damit von der Kraftstoffpreisexplosion in besonderer Weise belastet.
Inzwischen hat eine Diskussion über mögliche Entlastungsmaßnahmen eingesetzt, um
diesen drastischen Preisanstieg zu mildern. Die bereits in Kürze in Kraft tretende
Beschränkung der Anzahl der Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich und die
Verschärfung des Kartellrechts sowie der häufig geäußerte Vorschlag einer Erhöhung der
Pendlerpauschale sind aus unserer Sicht unzureichend.
Denn eine nur noch einmal täglich gestattete Preiserhöhung der Kraftstoffpreise stellt
keinesfalls eine Entlastung der gewerblichen und privaten Verbraucher sicher und eine
Verschärfung des Kartellrechts benötigt viel zu viel Zeit um eine Senkung der
Kraftstoffpreise zu bewirken. Von einer Erhöhung der Pendlerpauschale haben
gewerbliche Verbraucher von Kraftstoffen, also auch Handelsvertreter, nichts.
Deshalb muss eine Entlastung durch eine kräftige Senkung der Energiesteuer (früher
Mineralölsteuer) von derzeit 65,45 Cent pro Liter Benzin bzw. 47,04 Cent pro Liter Diesel
auf die EU-rechtlich zulässigen Mindestsätze von 36 Cent pro Liter für Benzin bzw. 33 Cent
pro Liter für Diesel erfolgen. Und zwar sehr schnell und zumindest so lange, bis die
Marktpreise wieder entsprechend gesunken sind.
Auch die CO2-Abgabe oder CO2-Steuer von bis zu 18,6 Cent pro Liter für Benzin bzw. bis zu 20,5 Cent pro Liter für Diesel ist in Zeiten von derart drastischen Preissteigerungen
nicht mehr gerechtfertigt. Wurde ihre Einführung doch mit dem damit verbundenen
Anreiz Kraftstoff und damit Emissionen einzusparen, begründet. Diese Lenkungswirkung
ist in der gegenwärtigen Hochpreisphase nicht mehr nötig und eine Aussetzung der CO2
Abgabe für die Dauer dieser Hochpreisphase nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten.
Gleichzeitig muss durch geeignete regulatorische Maßnahmen sichergestellt werden,
dass die Senkung der Energiesteuer und der CO2-Abgabe bzw. CO2-Steuer vollumfänglich
an die Verbraucher weitergegeben wird.
Österreich und Italien haben erfolgreich vorgemacht, wie sich der Anstieg der
Kraftstoffpreise wirksam begrenzen lässt. Die Bundesregierung sollte diesen Beispielen
unbedingt folgen.
Nur so lassen sich die Betriebe, die auf eine Nutzung ihrer Geschäftsfahrzeuge zwingend
angewiesen sind und von der jüngsten Kraftstoffpreisexplosion massiv belastet werden,
wirksam entlasten. Deshalb haben wir diese Forderungen am 30. März d. J. dem
Bundeminister für Finanzen, Lars Klingbeil, und der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie, Katherina Reiche, schriftlich vorgetragen.
Berlin, den 30.03.2026


