Die CDH hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zum Entwurf einer Delegierten Verordnung zum freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (Voluntary Standard – VS) beteiligt. Mit dem VS möchte die EU-Kommission kleineren Unternehmen eine einfache Möglichkeit geben, über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Der Standard richtet sich vor allem an Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen.
Hintergrund ist, dass viele nicht berichtspflichtige kleinere und mittlere Unternehmen dennoch von Banken, Investoren oder großen Geschäftspartnern nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt werden. Der freiwillige Standard soll dafür einen einheitlichen und überschaubaren Rahmen schaffen.
Der VS ist keine Alternative zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, müssen weiterhin die verbindlichen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anwenden. Der VS ist dagegen speziell für Unternehmen gedacht, die keiner gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen.
Gleichzeitig spielt der VS eine wichtige Rolle beim sogenannten „Value Chain Cap“. Dieses Prinzip soll verhindern, dass große berichtspflichtige Unternehmen ihre umfangreichen Informationsanforderungen an kleinere Unternehmen in der Lieferkette weitergeben. Künftig sollen sie von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich nicht mehr Informationen verlangen dürfen, als im freiwilligen Standard vorgesehen sind.
Ziel ist es, den Informationsbedarf von Marktteilnehmern zu decken und gleichzeitig den Aufwand für kleinere Unternehmen möglichst gering zu halten. Der freiwillige Standard soll damit eine verhältnismäßige Alternative zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.
Die Stellungnahme der CDH finden Sie HIER


