ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (Programmnummer 366): Erweiterung der Antragsberechtigten um qualifizierte Mitarbeitende zum 01.09.2026

Der ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Nachfolge sowie von Vorhaben im In- und Ausland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Zum 01.09.2026 erweitert die KfW den antragsberechtigten Personenkreis bei Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen:

Neben geschäftsführenden Gesellschaftern, die mindestens die letzten beiden Jahresabschlüsse in dem zu übernehmenden Unternehmen verantwortet haben, sind zusätzlich qualifizierte interne Mitarbeitende zugelassen. Diese müssen seit mindestens drei Jahren in einer verantwortlichen Position im Unternehmen tätig sein und aus dem Unternehmen heraus eine Unternehmensnachfolge anstreben. In den genannten Fällen bleibt oder wird der Antragsteller mit Durchführung des Vorhabens geschäftsführender Gesellschafter in diesem Unternehmen und verfügt über einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil anderer Gesellschafter, der autonome Satzungsänderungen ermöglicht.

Sofern der Antragsteller 100 Prozent der Unternehmensanteile übernimmt, ist eine Mithaftung, Bürgschaft oder Garantie des übernommenen Unternehmens vorgesehen. Erwirbt der Antragsteller nur einen Teil des Unternehmens, wird die Mithaftung, Bürgschaft oder Garantie des übernommenen Unternehmens angestrebt. Alternativ ist eine angemessene andere Besicherung vorgesehen oder eine angemessene Kreditvertragsstruktur umzusetzen.

Die anderen Voraussetzungen bei der Antragstellung durch eine natürliche Person bleiben von der Erweiterung unberührt.

Mit Fragen dazu wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder das KfW-Dialogcenter von Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer: Unternehmensfinanzierung (09:00 – 17:00 Uhr): 0800 539 9001

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