EU: Freiwilliger Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet

Die Europäische Kommission hat am 03.07.2026 die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie den freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Die CDH hatte sich im Juni 2026 an der Konsultation zum freiwilligen Berichtsstandard beteiligt.

Mit der Delegierten Verordnung zum freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (Voluntary Standard – VS) möchte die EU-Kommission kleineren Unternehmen eine einfache Möglichkeit geben, über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Der Standard richtet sich vor allem an Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen.

Hintergrund ist, dass viele nicht berichtspflichtige kleinere und mittlere Unternehmen dennoch von Banken, Investoren oder großen Geschäftspartnern nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt werden. Der freiwillige Standard soll dafür einen einheitlichen und überschaubaren Rahmen schaffen.

Der VS ist keine Alternative zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, müssen weiterhin die verbindlichen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) anwenden. Der VS ist dagegen speziell für Unternehmen gedacht, die keiner gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen.

Gleichzeitig spielt der VS eine wichtige Rolle beim sogenannten „Value Chain Cap“. Dieses Prinzip soll verhindern, dass große berichtspflichtige Unternehmen ihre umfangreichen Informationsanforderungen an kleinere Unternehmen in der Lieferkette weitergeben. Künftig sollen sie von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich nicht mehr Informationen verlangen dürfen, als im freiwilligen Standard vorgesehen sind.

Die Stellungnahme der CDH finden Sie hier.

Der Standard für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wurde ebenfalls am 03.07.2026 von der EU-Kommission beschlossen.

Beide Rechtsakte (zum ESRS und zum VS) wurden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Prüfungsfrist von zwei Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, abgelaufen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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