Gemeinsam mit vier weiteren Wirtschaftsverbänden hat die CDH eine erste Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit abgegeben. Darin werden konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet und auf bestehende rechtliche sowie praktische Risiken hingewiesen.
Die CDH hat gemeinsam mit dem BDD, dem bevh, dem BVK und dem Votum Verband eine erste gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht abgegeben. Darin nehmen die Verbände zu den geplanten Neuregelungen Stellung und bringen konkrete Änderungsvorschläge in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die weiterhin kritische Haltung der beteiligten Verbände gegenüber einem gesetzlichen Kriterienkatalog zur Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Nach ihrer Auffassung besteht die Gefahr, dass die vorgesehenen Kriterien in der Praxis zu neuen Rechtsunsicherheiten führen und die unternehmerische Selbständigkeit unnötig erschweren. Stattdessen sprechen sich die Verbände dafür aus, die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung stärker an den arbeitsrechtlichen Maßstäben des § 611a BGB auszurichten. Entscheidend sollte danach insbesondere das Fehlen einer persönlichen Weisungsgebundenheit als wesentliches Merkmal selbständiger Tätigkeit sein.
Darüber hinaus enthält die Stellungnahme zahlreiche konkrete Verbesserungsvorschläge. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung der einzelnen Abgrenzungskriterien, die Berücksichtigung der Besonderheiten selbständiger Handelsvertretungen, die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie sowie den Schutz von Existenzgründern und kleineren selbständigen Unternehmen vor neuen administrativen Belastungen.
Kritisch bewertet wird außerdem die vorgesehene Bezeichnung „neue Selbständigkeit“. Nach Auffassung der Verbände wird dieser Begriff dem Ziel des Gesetzentwurfs nicht gerecht, da er bestehende Formen selbständiger Tätigkeit sprachlich abwerten könnte. Vorgeschlagen wird stattdessen die neutrale Bezeichnung „statusrechtlich abgesicherte Selbständigkeit“.
Die CDH wird das weitere Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin eng begleiten und sich gemeinsam mit den beteiligten Verbänden dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen selbständig tätiger Handelsvertretungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
https://cdh.de/wp-content/uploads/2026/06/Kurzeinschaetzung_RefE_Statusfestellung_BDD_bevh_BVK_CDH_VOTUM.pdf


