Aktualisiertes Positionspapier zum geplanten Mutterschutz für Selbständige

Hinsichtlich der geplanten Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige fordert die CDH zusammen mit dem BDD, BVK, VdPB und VGSD in einem gemeinsamen Positionspapier eine nachhaltige, praxistaugliche und vor allem unbürokratische Lösung. Die CDH lehnt ein Umlageverfahren ab und spricht sich für eine steuerfinanzierte Lösung aus, bzw. schlägt nunmehr das „schwedische Modell“ als alternatives Lösungskonzept vor.

Hintergrund des Themas ist eine Sitzung des Bundesrates im April 2024, in der dieser sich für die Schaffung gleichwertiger gesetzlicher Mutterschutzleistungen für Selbständige ausgesprochen hat. Der Koalitionsvertrag 2025 greift diesen Vorschlag auf und kündigt die Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für abhängig Beschäftigte an. Der Mutterschutz für Selbständige ist zudem Teil des Aktionsplans „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“, den das BMWE bereits 2023 initiiert hat.

Denn während Arbeitnehmerinnen finanzielle Unterstützung in Form von Mutterschaftsgeld und Zuschüssen zur Lohnfortzahlung erhalten, müssen selbstständige Frauen für ihre finanzielle Sicherheit selbst sorgen. Die einzige Absicherung, die selbständige Frauen derzeit haben, ist über eine freiwillige Versicherung bei der jeweiligen (gesetzlichen) Krankenkasse. Aus diesem Grund sollen auch selbständige (werdende) Mütter geschützt werden. Die genaue Ausgestaltung und die Finanzierung dieses Mutterschutzes sind jedoch weiterhin offen und werden derzeit diskutiert.

Das aktualisierte Positionspapier finden Sie hier: https://cdh.de/wp-content/uploads/2026/06/MuSchu-fuer-Selbstaendige_PosPapier_Juni26.pdf

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