Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2026 bekannt gegeben. Er steigt von 1,27 % auf 1,52 %.
Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB . Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.6.2026 beträgt 2,40 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.1.2026 um 0,25 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2025 hat 2,15 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1.7.2026 ein Basiszinssatz des BGB von 1,52 % (zuvor 1,27 %).

